Warum soll der Arbeitnehmer einer solchen Veranstaltung des Arbeitgebers trauen?

17.12.2025 – Womöglich merken ja die Arbeitnehmer, dass es sich nicht um eine Beratung für sie selbst handelt. Beraten wird ja vom Versicherungsmakler der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer.

Allenfalls nimmt der Versicherungsmakler bei solchen Veranstaltungen Pflichten des Arbeitgebers mit wahr. Und diese sind doch sehr eingeschränkt – etwa zu den Auswirkungen bei der Sozialversicherung und in der Rentenphase muss er gar nichts sagen. Wenn aber, muss es vollständig und richtig sein.

Warum also soll der Arbeitnehmer einer solchen Veranstaltung des Arbeitgebers trauen? Er ist womöglich gerade nicht „lethargisch”, sondern wendet sich danach an einen Versicherungsmakler seines Vertrauens, der ihn dann berät. Mit der Folge, dass er selbst gegenbenenfalls privat vorsorgt, weil er die mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbundenen Folgen, die ihm erst vom Makler seines Vertrauens aufgezeigt werden, nicht akzeptiert.

Ich kenne den Fall eines Versicherungsagenten, der von seinem Versicherer den Auftrag erhielt, Fragen eines Arbeitnehmers zur vermittelten Entgeltumwandlung zu beantworten. Er hat sich erfolgreich schlicht geweigert, gegenüber einer lediglich versicherten Person im Rahmen des an den Arbeitgeber vermittelten Vertrages (umsonst) tätig zu werden – sondern nur, wenn ihn der Arbeitgeber entgeltlich damit beauftragt.

Der an Arbeitgeberveranstaltungen als Gehilfe des Arbeitgebers teilnehmende Makler wird diese Hintergründe gar nicht erfahren – der Arbeitnehmer und manche, die davon erfahren, trauen ihm nicht mehr.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Bei einem Großteil der Arbeitnehmer gibt es eine gewisse Lethargiequote”.

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