14.7.2025 – Die Gewerbeordnung muss der Versicherungsnehmer nicht kennen. Aber das VVG (vielleicht): § 59 – Begriffsbestimmungen (1) 1 Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Warum also gegen Windmühlen kämpfen?
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Makler wird immer als Vermittler angesehen”.




