Warnung hat für Anlageentscheidungen praktisch keine Bedeutung

6.10.2026 – Eine Anlage in einem mit „BBB-“ gerateten Wertpapier gilt nicht als spekulativ, sondern ist unterster Investmentgrade. Viele institutionelle Investoren sind gesetzlich oder durch interne Statuten verpflichtet, nur in Investment-Grade-Titel zu investieren.

Ein „BBB-“-Rating erlaubt es ihnen, das Papier zu halten. Ein „BBB-“-Rating bescheinigt noch angemessene Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es ist die Grenze zum spekulativen Bereich, gehört aber nicht dazu. 

Nur wenn das Finanzprodukt so abgesichert ist, dass ein Totalverlust unmöglich ist, wie etwa durch eine lückenlose, insolvenzfeste und unbedingte Kapitalgarantie eines absolut solventen Staates, muss im Wertpapierprospekt nicht vor einem Totalverlust gewarnt werden. In allen anderen Fällen muss folglich in Wertpapierprospekten vor dem Totalverlustrisiko gewarnt werden, sonst wäre die Darstellung schlicht falsch.

Aus der Warnung vor einem Totalverlustrisiko kann daher überhaupt nicht hergeleitet werden, dass dieses Risiko in der Realität besonders hoch ist. Da diese Warnung in fast jedem Wertpapierprospekt steht, hat sie für Anlageentscheidungen praktisch keine Bedeutung.

In einem fiktiven Pflicht-Prospekt zum morgendlichen Aufstehen müsste das Risiko stehen, anschießend zu Tode zu kommen. Allerdings: Statistisch gesehen sterben die meisten im Bett. Gar nicht erst aufzustehen, wäre genauso dumm, wie nur Wertpapiere zu erwerben, die gar kein genanntes Totalverlustrisiko aufweisen.

So wie der unnütze Diener sagte: „Herr, ich wusste, dass du ein harter Mann bist ... ich fürchtete mich, ging hin und verbarg deinen Zentner in der Erde. Siehe, da hast du das Deine.“ Sein Herr aber antwortete: „Du böser und fauler Knecht! ... Dann hättest du mein Geld zu den Wechslern bringen sollen, und wenn ich gekommen wäre, hätte ich das Meine wiederbekommen mit Zinsen. ... Und den unnützen Knecht werft hinaus in die äußerste Finsternis; da wird sein Heulen und Zähneklappern.“ (Matthäus Kapitel 25.)

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: Wo bei Krankenkassen, Versorgungswerken und Pensionskassen Milliardenabschreibungen drohen

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