Vorspiegelung falscher Tatsachen

12.2.2007 – Es dünkt etwas dunkel, anscheinend versucht hier jemand, den doch sehr lukrativen Leads-Markt mit Dumping-Preisen aufrollen zu wollen, wobei die Suchmaschinenplatzierung doch sehr zu wünschen übrig lässt.

Wie steht es im §263 STGB so schön : „(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“...

Hellmuth H.

hh@gfm-consulting.de

zum Artikel: „Probleme beim Kauf von Leads”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 12.2.2007
Weitere Leserbriefe