6.6.2007 – Die fehlende Courtage der bestehenden Verträge ist ein großes Problem für alle Makler die gern die nächsten Jahre weiter arbeiten wollen und aus diesem Anlass eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) spätestens im Januar oder zum 22.05.2007 wegen der gesetzlichen Vorschrift abgeschlossen haben.
Leider aber haben die politischen Entscheidungsträger bei der Änderung am 11.05.2007 nicht darüber nachgedacht, ein kleines Zeitfenster von z.B. vier Wochen für die „lebenslange Nachhaftung" zu gestatten. Kaum ein VSH-Träger hatte diese „neue" Anordnung in der Police (wie denn auch) und somit kam es wie es kommen musste. Unzählige Vermittler haben zum Monatsanfang Juni kaum oder keine Courtagen wegen fehlender VSH bekommen und konnten auch keine neuen Anträge oder Policen erstellen.
Ich denke nun haben alle Vermittler die richtige Bescheinigung bzw. Bestätigung in Ihren Händen, der Provisionslauf bzw. die Courtagen sind wieder frei. Welche Gesellschaft aber, richtet extra aus dem gegebenen Anlass einen zweiten Provisionslauf aus?
Aussagen wie: „Dann bekommen Sie Ihre Gelder eben im Juli, nutzen vielen nichts“.
Die monatlichen Kosten laufen jeden Monat – sei es die Krankenversicherung/ die Rentenversicherung/ die BG / die Haus-Finanzierung / die Tankrechnung oder die Lebensunterhaltskosten.
Wir reden hier über Kosten zwischen zwei- und dreitausend Euro. Ich persönlich behaupte, kaum ein kleines Maklerunternehmen hat diese Rückstellungen sofort zur Hand.
Nicht die Gesellschaften sind an diesen Folgen schuld. Ich bin der Meinung, sie richten sich nach dem Gesetz und nur die, die diese Entscheidung am 11.05.2007 getroffen haben, hätten etwas mehr Weitblick und Intelligenz beweisen müssen.
Ralf Gehrken Versicherungsmakler
zum Artikel: „Nicht alle wollen Folgecourtagen ohne VSH-Nachweis zahlen”.




