Vertrauensmann hat wohl vor Abschluss nicht ausführlich beraten

10.6.2026 – Warum der Schrei nach einer Pflichtversicherung, wenn die Beweislast sehr hoch ist:

Der Versicherungsnehmer muss beweisen: erhebliche Witterungsniederschläge, Überflutung von Grund und Boden, nicht nur Wasseransammlung auf Terrasse / Treppe / Lichtschacht, adäquate Kausalität zwischen Überschwemmung und Gebäudeschaden, keine ausschließliche Überflutung einer ausgeschlossenen Freifläche.

Fotos nach dem Schaden reichten hier nicht aus. Es fehlten insbesondere: Fotos vom Schadenstag, Fotos der Wasserführung, belastbare Zeugenaussagen zur Wassermenge, Nachweis, dass Wasser vom Hang sturzbachartig ablief, Nachweis, dass nicht nur Dach-/Terrassenwasser ursächlich war.

Ich glaube, dass der Vertrauensmann nicht nur im konkreten Schaden falsch entschieden hat, sondern auch bei der Beratung vor Abschluss nicht ausführlich beraten hat; aus Unwissenheit.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: Wann der Elementarschadenversicherer nicht für Starkregen zahlen muss

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