7.3.2025 – Und wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht bittet, das Gerät an einen für den Versicherer tätigen Sachverständigen zu senden? Wie sollen eigentlich ein 65-Zoll-Smart-TV oder eine Waschmaschine versendet werden? Auf wessen Kosten?
Ich hatte auch nur folgende Aussage in dem Artikel kritisiert: „Ein Überspannungsschaden muss gegenüber der Versicherung eindeutig nachgewiesen werden, was mitunter nicht ganz einfach ist.” Nicht hilfreich sind meines Erachtens Hinweise auf die ZPO.
Versicherungsschäden sollten auch ohne die Hilfe eines Gerichtes geklärt werden können. Und das Gericht wird erst dann einen Sachverständigen beauftragen, wenn der Kläger einen entsprechenden Kostenvorschuss leistet.
Zeitungsartikel sind sicher keine geeigneten Beweise, da zum Beispiel Wolke-zu-Wolke-Blitze keine Überspannungen verursachen. Die Zeitungsartikel unterscheiden diesbezüglich aber nicht.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass selbst Fachleute einen blitzbedingten Überspannungsschaden nur mit großem technischen Aufwand erkennen können: „Da externe Schadenursachen, wie die gemeldete Überspannung, nicht immer sichtbare Spurenbilder hinterlassen, wurden die Elektronikplatinen der vorgelegten Baugruppen einer Feinfokus- Röntgenprüfung unterzogen. Die Prüfung ergab multiple Halbleiterausfälle. Mehrere feine Bonddrähte innerhalb der Halbleiter sind verdampft“. Den Versicherer zu einer solch aufwendigen Untersuchung zu bringen, ist nicht einfach.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Defektes Gerät wird an einen vom Versicherer beauftragten Sachverständigen geschickt”.




