8.7.2025 – Vor vier Tagen meldete ein Geschäftskunde von mir einen von einem Mieter fremdverursachten Leitungswasserschaden an seine Betriebsgebäudeversicherung. Der Haftpflichtversicherer des Mieters hatte an den Gebäudeversicherer verwiesen.
Der Kunde hat sämtliche relevanten Infos geliefert und beim Versicherer nachgefragt, ob dieser eine Besichtigung der durchfeuchteten Wand veranlassen wolle. Als Antwort kam eine Liste mit sieben Fragen, die sich alle aus dem vorangegangenen Text der Versicherungsnehmers beantworteten. Es handelt sich um einen großen namhaften Versicherer.
Nikolaus Caesar
zum: Artikel Die größten Defizite bei der Schadenregulierung aus Maklersicht




