Unterschied zwischen Maklerpool und Interessenverband

9.6.2016 – Warum soll das denn den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) und hier konkret den Präsidenten Michael H. Heinz (ganz eindeutig ein Versicherungsmakler) negativ beeindrucken? Kann es sein, dass dem Leserbriefschreiber der Unterschied zwischen einem Maklerpool und einem berufsständigen Interessenverband (wie BVK und AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.) nicht geläufig ist? Anders ist sein Beitrag nicht zu erklären.

Ich bin seit rund 25 Jahren Mitglied im BVK (Berufsverband für politische Vertretung der Versicherungskaufleute und zugleich zahlenmäßig größter Maklerverband), fast genauso lang im AfW (seit dessen Gründung). Der BVK ist satzungsgemäß offen für jeden Typ des selbstständigen Versicherungs-Vermittlers. Und wenn ein Vertreter sich entscheidet, Makler zu werden, ist das für seine Mitgliedschaft im BVK ohne Belang; die ändert sich dadurch in keinem einzigen Punkt.

Und ich arbeite auch hier und da mit Maklerpools zusammen, weil die meine Tagesarbeit positiv unterstützen. Das gibt Sinn und ist an keiner Stelle einen Widerspruch.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Leserbrief: „Versetzt den BVK in Angst und Schrecken”.

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