Ungleichbehandlung von GKV und PKV

17.10.2008 – Freier Wettbewerb? Erst bürdet die Regierung den freiwillig GKV-Versicherten eine Hürde in Form von dreimaligem Überschreiten der Beitragsbemessungs-Grenze auf; dann wird der Einheitsbetrag kreiert, natürlich ohne Tagegeldabsicherung für die selbstständig freiwillig Versicherten.

Nun, nachdem dann einige noch freiwillig in der GKV einen Wahltarif wünschen, sind eine Reduzierung der Leistungen als auch eventuelle Zusatzprämien möglich. Ein Wechsel in die PKV ist ausgeschlossen.

In der freien Versicherungswirtschaft muss für Transparenz gesorgt werden, weil der Kunde das Recht hat, vor Abschluss alles zu erfahren. In der GKV hingegen ist das alles hinzunehmen.

Ralf Oertel

r.oertel@fis-finanzservice.de

zum Artikel: „Umstrittene Bindungsfrist bei Wahltarifen”.

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