2.9.2009 – Wer muss als Versicherer beim Verein zahlen? Versicherer beim Verein sind die Versicherungsnehmer selbst. Diese also müssen für die Forderungen der einzelnen Betroffenen selbst aufkommen.
Auch der Aktionär wusste im Übrigen faktisch nicht, wie sich eine verwendete Sterbetafel auswirken würde – er soll aber trotzdem dafür aufkommen. Doch beim konkreten BGH-Fall war ja gar nicht entscheidend, ob der Versicherer von der Wirkung der verwendeten Sterbetafeln beim Vertragsabschluss wusste.
Vielmehr war es für den BGH entscheidend, dass die Vertragsklauseln es in keinem Fall hergaben, die notwendige Nachfinanzierung zu Lasten der Überschüsse des einzelnen Versicherten vorzunehmen. Hier trifft niemanden ein wirkliches „Verschulden“.
Nur wegen einer Unachtsamkeit in der Klauselformulierung wird ein Teil des Versichertenkollektivs zu Lasten anderer Versicherter aus versicherungstechnischer Sicht unangemessen bevorzugt. Irgendjemand muss allerdings auch beim Verein für die Nachfinanzierung aufkommen: Und da der Verein seinen Mitgliedern gehört, sind diese es selbst. Diese tragen nämlich selbst die letzte Verantwortung, auch wenn sie dazu so wenig können wie irgendein Kleinaktionär.
Peter Schramm
zum Artikel: „Verantwortungsvoller Umgang mit Kundengeldern”.




