Umfassender Versicherungsschutz begünstigt Fehlverhalten

1.10.2026 – Der nicht angeleinte Hund hat den Unfall ja nicht verursacht und war nicht Thema im Prozess. Die Vermutung, es bestünde gar keine Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz, ist indes unzutreffend.

In Ludwigshafen gilt sogar eine der strengsten Regelungen in Rheinland-Pfalz, aufgrund der kommunalen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. Hunde müssen dort außer auf wenigen zum Freilauf ausgewiesenen Flächen in Ludwigshafen durchgehend an der Leine geführt werden. Insbesondere auch auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, wozu auch Wirtschafts- und Feldwege im Außenbereich gehören.

Die Stadtverwaltung appelliert regelmäßig eindringlich an Halter, Hunde gerade auch auf Feldwegen anzuleinen, um Wildtiere nicht nur in der Brut- und Setzzeit zu schützen. Uniformierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren die Einhaltung der Anleinpflicht regelmäßig. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können spürbare Bußgelder nach sich ziehen.

Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht auf einem öffentlichen Wirtschaftsweg wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, mit Bußgeldern ab 50 Euro, bei Gefährdung mehrere hundert Euro und bei Uneinsichtigkeit im Wiederholungsfall progressiv gestaffelt theoretisch bis zu 20.000 Euro. Schuld an der Nichteinhaltung der Leinenpflicht sind also nicht fehlende kommunale Verbote mit Strafen.

Vielleicht aber die Versicherungen, Makler und Vertreter, sowie Versicherungs-Ratings. Denn eine gute Hundehaftpflichtversicherung springt in der Regel ein und bezahlt den Schaden auch, wenn gegen eine örtliche Leinenpflicht - wie auf dem Wirtschaftsweg in Ludwigshafen - verstoßen wurde.

Würden Versicherungen dann nicht zahlen, hätte das vermutlich eine stärkere positive Wirkung auf ein besseres pflichtgemäßes Verhalten der Versicherten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: Im Ergebnis: selbst schuld

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