Tarifkalkulation nicht fehlerhaft

10.12.2015 – Die nun vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Verfügung gestellten Daten sind den Versicherern bereits seit Jahren bekannt. Neuigkeiten beinhalten sie nicht. Man darf also nicht davon ausgehen, dass bisher die Kalkulation der Tarife, was die weichen Tarifmerkmale betrifft, fehlerhaft war.

Verschiebungen in den Tarifen sind aufgrund dieser Erkenntnisse nicht zu erwarten. Berücksichtigt man einmal den Minderbeitrag aufgrund des fehlenden Ratenzahlungszuschlags bei den Jahreszahlern, gleicht sich das ergebnistechnisch aufgrund des heute niedrigen Zinsniveaus insgesamt wieder aus.

Missverständlich ist die Aussage, dass die Schadenfrequenz bei steigender jährlicher Kilometerleistung linear ansteigt. Tatsächlich entwickelt sich die Schadenhäufigkeit pro gefahrene 1.000 km nicht proportional, je höher die Kilometerleistung wird. Das ergibt meiner Meinung nach dann kein lineares Ergebnis.

Humorvoll kann man den Unterschied zwischen Nutzung durch „Versicherungsnehmer/ Partner” und „ausschließlich Versicherungsnehmer” betrachten, bei dem erstgenanntes Nutzungsverhalten eine geringere Schadenhäufigkeit ausweist. Hier wird wohl das „Fahr nicht so schnell” der Partnerin auf dem Beifahrersitz entsprechenden Einfluss haben. Die englischen Versicherer haben bereits in den 80er Jahren das Merkmal des Familienstandes als tarifrelevant genutzt. Single eben schlechter als verheiratet.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Jahresprämien-Zahler fahren besser”.

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