Sondereffekte gehen nicht in die Prämienkalkulation für die Zukunft ein

20.8.2024 – Die Pandemie war doch 2023 vorbei und die Schäden waren auch deshalb wieder angestiegen. Man darf nicht erwarten, dass Ersparnisse der Vergangenheit dazu verwendet werden, um unzureichende Prämien in der Zukunft zu finanzieren.

Als Aktuar kalkuliert man die Schadenerwartungen für das künftige Jahr – die Vergangenheit, egal ob mit Gewinnen oder Verlusten, ist vergangen und abgeschlossen. Man nennt dies eine „prospektive” Kalkulation. Eine „Abrechnung” für die Vergangenheit findet allenfalls über eine Überschussbeteiligung etwa in Form der Beitragsrückerstattung statt.

Erkannte einmalige Sondereffekte aus der Vergangenheit gehen also auch nicht in die Prämienkalkulation für die Zukunft ein. Im Gegenteil: Aktuare sind bemüht, diese zu ermitteln und aus dem der Kalkulation zugrundeliegenden, um diese Sondereffekte bereinigten Schadenverlauf herauszurechnen.

Ich habe selbst auch an Veranstaltungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) teilgenommen, wo Fachleute erklärt haben, wie sie die vorübergehenden Pandemie-Sondereffekte im Schadenverlauf ermitteln, mit dem Ziel, sie für die Kalkulation anschließend herauszurechnen. Es hat mir doch auch ein paar Weiterbildungspunkte der jährlich 20 erforderlichen eingebracht, ohne Kosten etwa für eine Kfz-Fahrt, denn seit der Pandemie wird fast alles an Veranstaltungen der DAV online angeboten. Und das war kein vorübergehender Effekt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Nicht nachvollziehbar”.

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