9.1.2014 – Sicher, die Prämienkalkulation ist frei, und der Rechnungszins und die Zillmerung werden über die Deckungsrückstellung „gesteuert“.
Implizit wurde unterstellt, dass der Großteil der über vier Prozent hinausgehenden Abschlusskosten, die bei den Top-12-Lebensversicherern insgesamt bis auf knapp sieben Prozent reichen, nicht in die Prämienkalkulation eingeht und damit Abschlusskostenverluste entstehen. Für viele Versicherungsvermittler zählt heute als Angebot nur noch die garantierte Leistung und damit sind den Abschlusskosten in der Prämienkalkulation Grenzen gesetzt.
Interessanter ist aber für mich ein anderer Aspekt: Diese „Fachsimpelei“ zeigt wieder, wie selbstzerstörerisch die ganze Situation mittlerweile ist. Erklären Sie diese Finesse einmal einem Kunden, dass die Zillmerung auf vier Prozent begrenzt ist, einzelne Unternehmen horrende Abschlusskosten haben und trotzdem kein Abschlusskostenverlust der Fall sein kann. Die Schuldigen sind die Aktuare. Sie machen sich immer mehr zu Handlangern der gewollten Intransparenz. Als Betriebswirt kann ich nur schlucken und tief durchatmen.
Wie wichtig und dringend es ist, die Überschussquellen im Einzelnen durch die Gesellschaften offenlegen zu lassen, wird aufgrund dieser Diskussion umso deutlicher. Früher wurden wenigstens noch die außerrechnungsmäßigen Abschlusskosten in der Geschäfts-Berichterstattung ausgewiesen. Heute ist man in Bezug auf diese Information ein „Blindsucher“. An einer verbindlichen Regelung der Abschlusskosten führt kein Weg vorbei.
Prof. Dr. Hermann Weinmann
zum Leserbrief: „Keine Begründung für eine Kostenbegrenzung”.




