Schlichtung und Mediation sind nicht vergleichbar

15.7.2013 – Ein Schlichtungsverfahren ist nicht mit einer Mediation zu vergleichen. Eine Mediation beruht auf dem Harvard-Prinzip, in welchem anders als bei einer Schlichtung als Grundlage die Interessen und Bedürfnisse der Streitparteien zu Grunde liegen.

In einem Schlichtungsverfahren schlichtet im Zweifel der Schlichter und sagt was Sache sein soll. In einem Mediationsverfahren erarbeiten die Streitparteien eine von beiden Seiten getragene Konfliktlösung. Wenn die Mediatoren Juristen sind, kommt allerdings sehr häufig eine juristische Denkweise und Einflussnahme zum tragen, welche ich oftmals bemängeln muß.

In München läuft derzeit zum Beispiel auch eine Kooperation zwischen dem Landgericht und dem IHK-Mediatorenpool, welcher sehr erfolgreich verläuft. Dies analog zur bereits existierenden gerichtsnahem Mediation, welche von den Richtern direkt angeboten wird.

Ich begrüße die Übernahme der Mediationskosten bei Rechtsschutzgesellschaften nur bedingt und halte von der angebotenen Shuttle-Mediation unter Einbeziehung eines Juristen als Mediator leider sehr wenig, da es seitens der Versicherer nur um Kosteneinsparung und nicht um eine echte Mediation geht.

Eine Schlichtung wie auch das Mediationsverfahren hat seine Berechtigung. Dass eine Schlichtung stets günstiger ist, ist ebenfalls eine pauschale Aussage, da es doch auch auf das Ergebnis ankommt.

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Leserbrief: „Mediation hält Rechtsschutz bezahlbar”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 15.7.2013
Weitere Leserbriefe