11.2.2008 – Bei der Willkürlichkeit des BMF ist es absolut notwendig, alle Leistungen, zum Beispiel eines Rürup-Vertrages, zukünftig im Beratungsprotokoll unter den Passus „sofern BMF Regelungen dies zukünftig nicht wieder anders interpretieren“ aufzunehmen.
Die Damen und Herren im BMF übertreffen sich zwischenzeitlich darin, bestehende Lösungen kurzfristig wieder ad acta zu legen beziehungsweise anders zu interpretieren ohne eine klare eigene Richtung zu haben.
Dieses Schreiben bedeutet doch wohl im Klartext folgendes :
- Rürup
ist nicht pfändungssicher (damit fällt ein großer Vorteil für Selbstständige
weg)
- Jede fondgebundene Rürup-Rente
ist nicht mehr möglich, da keine lebenslange und steigende Garantierente in den
Vertrag eingeschlossen ist
- Die Beiträge für den BU Teil sind nicht mehr absetzbar
- In der GF / Rürup Möglichkeit wird jedes Mal neu
interpretiert
- Damit brechen insbesondere die Hauptargumente für Selbstständige bei der Rürup-Rente weg!
Von einer Gesetzgebung, auf die man sich hinsichtlich der Altersvorsorge verlassen kann, kann damit keine Rede mehr sein!
Oder habe ich da alles falsch interpretiert? Mich würde es freuen.
Fazit: Rürup vergessen und auf nicht geförderte Verträge zurückgreifen.
Peter Schultheiß
zum Artikel: „Auch wenn Rürup draufsteht, ist kein Rürup drin”.




