15.7.2013 – Hier gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wie kommen die Versicherer darauf in ein bestehendes Gesetz einzugreifen?
Der Rentenberater und der Rechtsanwalt müssen nicht direkt mit der Versicherung abrechnen, wir können auch dem Kunden die Rechnung geben und er muss diese Rechnung dann selbst bezahlen. Für die Rentenberater und Rechtsanwälte wäre das sogar besser und einfacher.
Bin gespannt, wann dann der erste Versicherungsvermittler wegen eines angeblichen Beratungsfehler vom Kunden in Haftung genommen wird, weil die Rechtsschutzversicherung nicht vollständig zahlt.
Andreas Niehof
zum Leserbrief: „Rendite statt Recht steht im Vordergrund”.




