Private Versicherer haben es gelernt, gegen öffentliche Versicherer zu konkurrieren

8.5.2026 – Versicherungsgeschäft inklusive zur Altersvorsorge wurde niemals nur privat betrieben, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Versicherer. Die immer schon auf öffentliche Strukturen wie etwa öffentliche Sparkassen zurückgriffen. Und es gab immer schon mehr oder weniger Streit zwischen privaten und öffentlichen Versicherern um Marktanteile.

Öffentlich-rechtliche Versicherer (Öffentliche Versicherer) sind bisher regionale Versicherungsunternehmen in Deutschland, die als Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind. Träger sind meist Länder, Kommunen oder öffentliche Sparkassen. Sie verbinden Versicherungsgeschäft mit Gemeinwohlorientierung.

Wenn jetzt also für eine neue Aufgabe ein neuer öffentlich-rechtlicher Anbieter − nun bundesweit − hinzutritt, um mit privaten Anbietern zu „konkurrieren“ und dafür auch auf andere öffentliche Strukturen zurückgreift, ist das nicht wirklich etwas ganz Neues. Und wenn private Anbieter dies nach Möglichkeit eindämmen wollen, folgt das auch dem, wie das Spiel seit bis zu mehr als hundert Jahren gespielt wird. Bis hin zu Versuchen, privaten Versicherer zu verstaatlichen.

Private Versicherer haben es auch ohne wesentliche Nachteile gelernt, mit ihren Angeboten gegen öffentliche Versicherer zu konkurrieren, die etwa auf den Vertriebsweg über öffentliche − und von Kreisen oder Kommunen finanzierte − Sparkassen zuückgreifen konnten. Der Wettbewerb dürfte ihnen eher zum Vorteil gereicht haben.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: Riester-Reform: Bundesrat beschließt neues Standarddepot

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