10.4.2017 – Das Gericht erkennt die Realität sehr wohl an. Ich treffe immer wieder auf Menschen, die Check24 & Co. tatsächlich für ein Vergleichsportal halten. Also Preisinformation als Hauptaufgabe.
Manche Bundesbürger (auch welche mit Abitur) denken sogar, die werden deswegen staatlich bezuschusst. Also gutes Vergleichsportal einerseits und böser, raffgieriger Vermittler andererseits. Deswegen haben diese Portale tatsächlich einen Vertrauensbonus. Und dieses – nennen wir es mal Missverständnis – könnte durch dieses Urteil etwas ausgeräumt werden.
Andreas Reissaus
zum Leserbrief: „Gesetzgebung hinkt der Praxis hinterher”.




