21.3.2012 – Das Schaubild zeigt sehr deutlich, dass der VAG-Zuschlag hält, was er verspricht: Beitragsstabilität im Rentenalter.
Diese Wirkung ist nichts Debeka-Spezifisches. Und daran ändert auch der Hinweis auf einen Beitrag von 1.000 Euro für ein Rentnerehepaar und auch noch durchschnittlich 100 Euro Selbstbeteiligung nichts.
Ein Vergleich auf gleichem Leistungsniveau im Rentenalter zeigt deutlich den Vorteil der Bildung von Alterungsrücklagen: Würde ein seit rund 30 Jahren privat Versicherter sich im Rentenalter mit dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zufrieden geben, könnte er in den Standardtarif wechseln. Der Beitrag sinkt dann auf jeweils unter 200 Euro monatlich.
Ein GKV-Versicherter Rentner dürfte dann höchstens 1.290 Euro Gesamteinkünfte erhalten, um diesen Betrag nicht zu überschreiten. Die Standardrente liegt laut Gesetzlicher Rentenversicherung mit 1.224 Euro schon fast in dieser Höhe.
Die private Krankenversicherung ist daher nüchtern betrachtet im Normalfall im Rentenalter die bessere Leistungsalternative, bietet aber auch im Bedarfsfall das GKV-Leistungsniveau zu niedrigeren Beiträgen als die GKV.
Max Wilhelm
zum Leserbrief: „Mit der Wahrheit nicht so genau genommen”.




