16.11.2006 – Finanztest ist absolut schrecklich. So unqualifiziert und dies seit Jahren mit Regelmäßigkeit.
In der Rente kann der privat Krankenversicherte in den Standardtarif für Rentner wechseln, wenn ihm der reguläre private Krankenversicherungsbeitrag zu hoch ist.
Die ganze Limitierung (Altersrückstellung) geht dann mit in den Standardtarif ein.
Der privat krankenversicherte Rentner ist im Worst-Case also leistungsmäßig wie ein gesetzlich krankenversicherter Rentner gestellt, nur billiger im Beitrag und demografiesicher durch Kapitaldeckung, ferner muss er keine Beiträge auf all seine anderen Einkünfte entrichten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung muss er das.
Sven Pudel
zum Artikel: „Die Unbezahlbarkeit der PKV im Alter”.




