28.5.2014 – Es ist unmöglich, dass Versicherungs-Unternehmen im Rahmen einer Patronatserklärung die Haftung für ihre gebundenen Vermittler immer noch übernehmen können.
Ob gebundene oder ungebundene Versicherungsvermittler, alle sollten über eine gleiche Mindestqualifikation verfügen.
Die Patronatserklärungen gehören sich im gesamten Finanzdienstleistungs-Bereich ersatzlos abgeschafft. Ich möchte nur von qualifizierten Finanzdienstleistern, aber nicht von einer „gebundenen Pfeife” bedient werden.
Prof. Heinrich Bockholt
zum Artikel: „So wird man fit für die IHK-Sachkundeprüfung”.




