Paragrafen beachten!

21.9.2002 – Dazu ist allerdings § 9 V  MBKK 94 zu beachten, sonst schaut der Versicherungsnehmer gegebenenfalls

ziemlich alt aus, nämlich wenn der alte Versicherer kündigt (§ 10 II).

Norbert Schneider

n.schneider@vas.de

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