21.9.2002 – Dazu ist allerdings § 9 V MBKK 94 zu beachten, sonst schaut der Versicherungsnehmer gegebenenfalls
ziemlich alt aus, nämlich wenn der alte Versicherer kündigt (§ 10 II).
Norbert Schneider
21.9.2002 – Dazu ist allerdings § 9 V MBKK 94 zu beachten, sonst schaut der Versicherungsnehmer gegebenenfalls
ziemlich alt aus, nämlich wenn der alte Versicherer kündigt (§ 10 II).
Norbert Schneider