13.5.2015 – Ich bin überrascht, dass offenbar einige Vermittler Opting-out als Zwangslösung interpretieren. Auch beim Opting-out wird niemand zum Sparen gezwungen, denn man kann sich einfach dagegen entscheiden.
Und ich setze voraus, dass Opting-out mit einer entsprechenden Aufklärung verbunden sein muss. Wenn der Gesetzgeber in dieser Richtung etwas ermöglicht, könnte er ja einen Mindest-Arbeitgeberzuschuss von zum Beispiel 10 oder 15 Prozent festschreiben. Das würde keinen Arbeitgeber schädigen und die Versorgung der Betroffenen verbessern.
Wie auf eine Arbeitnehmer-Beitragsleistung von 70 Prozent und mehr zu kommen ist, erschließt sich mir nicht.
Oliver Henkel
zum Leserbrief: „bAV ist aktive Geldvernichtung”.




