Opting-out ist keine Zwangslösung

13.5.2015 – Ich bin überrascht, dass offenbar einige Vermittler Opting-out als Zwangslösung interpretieren. Auch beim Opting-out wird niemand zum Sparen gezwungen, denn man kann sich einfach dagegen entscheiden.

Und ich setze voraus, dass Opting-out mit einer entsprechenden Aufklärung verbunden sein muss. Wenn der Gesetzgeber in dieser Richtung etwas ermöglicht, könnte er ja einen Mindest-Arbeitgeberzuschuss von zum Beispiel 10 oder 15 Prozent festschreiben. Das würde keinen Arbeitgeber schädigen und die Versorgung der Betroffenen verbessern.

Wie auf eine Arbeitnehmer-Beitragsleistung von 70 Prozent und mehr zu kommen ist, erschließt sich mir nicht.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Leserbrief: „bAV ist aktive Geldvernichtung”.

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