16.4.2025 – Abhilfe bedeutet, dem Versicherer wurde nahegelegt, den Schaden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu regulieren. Bei geringeren Beträgen beißen die Versicherer in den sauren Apfel. Aber für künftige, gleichgelagerte Schadenfälle besteht keine Sicherheit. Es wird also erneut gestritten.
Warum wird also nicht mehr entschieden? Es wäre auch gut, wenn die Entscheidungen veröffentlicht würden; machen Gerichte doch auch.
In der Statistik fehlen die Fälle, zu denen erklärt wird, man könne nicht weiterhelfen, der Versicherer verweigert die Zusammenarbeit oder es gebe noch keine Gerichtsentscheidung dazu. Ich wundere mich immer wieder, mit welchen Ablehnungen die Versicherer durchkommen; also auch von Versicherungsmaklern akzeptiert werden.
Erwin Daffner
zum Artikel: „Beschwerdevolumen bei der Ombudsfrau steigt auf Allzeithoch”.




