8.9.2026 – Nach der Einführung der Fondspolicen in den 1980er Jahren folgten 1995 die Briten mit Aktiengarantien. Dann kam Riester und alles sollte laut Verbraucherschützern das Beste sein, was man machen könnte, weil ja staatlich gefördert.
Die nachgelagerte Besteuerung ließen fast alle im Kundeninteresse bei der Beratung außen vor. Aber bei jedem neuen Produkt wurden Kunden angehalten, alte Verträge zu kündigen, um dann mit neuen Gebühren in das neue System einzusteigen.
Ganz ehrlich, ich habe Riester und Rürup seit jeher gemieden und bin heute froh darum, da ich nun keine hohe Anzahl an Stornoleichen im Keller habe. Weshalb sollte ein qualifizierter Berater nun den Aufwand einer Altersvorsorge-Beratung vollziehen, wenn er ggf. dann acht Jahre in die Haftung geht und das für wenig Provision?
Und vor allem: Ist das Produkt wirklich so der „Brüller“, wenn man bedenkt, dass der Staat später, in welcher Höhe auch immer, auf das Geld im Zuge der nachgelagerten Besteuerung zugreifen kann?
Ja, man kann hier alles wunderbar im Sonnenlicht erscheinen lassen, aber letztlich kauft man mit dieser Altersvorsorge-Lösung wieder viele unbekannte Faktoren mit ein. Zudem stehen junge Menschen eher auf klassische ETF-Fonds, welche kostengünstig sind und langfristig eine solide Rendite abwerfen. Einen Versicherungsmantel benötigt hier wahrlich niemand mehr.
Wer dann die steuerliche Zwangsehe dennoch möchte, findet geförderte Produkte am Markt, aber eine Beratung benötigt man bei einem MSCI-Word-ETF auch keine, denn dafür gibt es ausreichend KI-Lösungen. Und wenn sich ein Berater auf dieses Feld begibt, sollte er wissen, was er tut, und ggf. sein Gewissen im Sinne des Kunden befragen. Wenn der Kunde für die Beratung dann gesondert Honorar bezahlt, wäre dies ggf. ein fairer Deal, lässt sich aber am Markt vermutlich nicht gut umsetzen.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: Neue geförderte Altersvorsorge: Drohen längere Stornohaftungszeiten?




