21.5.2026 – Rechtsdurchsetzung mithilfe einer Rechtsschutzversicherung ist das eine − der Nutzen daraus mit den Konsequenzen vor allem im Arbeits- und Mietrecht ist das andere.
Ehrlich gesagt, wer will denn noch in der Firma arbeiten oder bei den Vermietern wohnen, gegen die er gegebenenfalls auch erfolgreich rechtlich vorgegangen ist Schon die Grundbedürfnisse wie Arbeit und Wohnen lassen einen Streit auf Augenhöhe gar nicht zu, weil beide Rechtsverhältnisse Abhängigkeitsverhältnisse sind.
Mit solchen Beiträgen füllt man einfach nur die Taschen von Kanzleien und Gerichten. Am Ende ist der schwächere Arbeitnehmer oder Mieter immer der Verlierer. In der Regel macht der Vermieter oder Arbeitgeber ein neues Fass auf, wenn das alte geschlossen ist.
Mit dem Ende eines Rechtsstreits ist nur der Rechtsstreit beendet. Der Bruch und die Risse im Verhältnis enden nie. Es gibt nicht umsonst den Spruch: Bedenke bei allem, was du tust, das Ende. Im Übrigen macht es auch auf einen neuen Arbeitgeber oder Vermieter nicht den besten Eindruck, wenn man sich mit dem alten gestritten hat. Und raus kommt es fast immer, früher oder später und meist durch dummen Zufall!
Heinz Vollmer
zum Artikel: Arag: Auf Augenhöhe gegen Arbeitgeber und Vermieter streiten




