12.12.2025 – Versicherungsmaklerinnen beziehungsweise Versicherungsmakler vermitteln derartige Gesellschaften nicht.
Bereits zwei Mal hat unser Versicherungsmakler-Unternehmen BU-Bedingungen zweier LV-Gesellschaften moniert, da diese Gesellschaften unter „Ausschlüsse” widersprüchliche Bedingungen eingedruckt hatten. Sämtliche Exemplare landeten im Reißwolf. Bereits ausgehändigte Exemplare wurden korrigiert.
Soviel zu den Kontrollaufgaben einer Versicherungsmaklerin beziehungsweise eines Versicherungsmaklers. Ohne unabhängig zu agieren, wäre das nicht möglich.
Gerhard Göddecke
zum Leserbrief: „Warum müssen immer Verbraucherzentralen für die Rechte der Versicherungsnehmer streiten?”.




