29.6.2005 – Ratings? Ich frage mich ernsthaft, ob einige Leute überhaupt wissen, wovon sie reden? Im Bereich der privaten Krankenversicherung konnte ich bis dato kaum Hinweise darauf finden, wie sich z.B. ambulante Tarife im Detail unterscheiden!
Wohl gemerkt, wir reden über eine Versorgung im Krankheitsfall... und da erwarte ich klare Aussagen!
Was halten die „Fachleute" von anfragepflichtigen Leistungen und genehmigungspflichtigen Leistungen?
Hundert Prozent Leistung, aber achtzig Prozent bis... wenn ambulanter Transport, nicht nur nach einem Unfall... ?
Ich könnte die Liste unendlich fortführen! Und was ist mit der Tarifvielfalt?
Basistarif, Modultarif, Kompakttarif. Also bitte, worüber reden wir?
Hat sich schon einmal jemand Gedanken darüber gemacht, wer z.B. bei den Versicherungskonzernen im Innendienst über „Leistungsansprüche" entscheidet?
Kann ein „normaler" Sachbearbeiter überhaupt entscheiden?
Vielleicht der ärztliche Dienst... den ja wohl jede Gesellschaft hat? Im Klartext: „Ein Urologe entscheidet über ein anderes Fachgebiet“? Selbiges gilt übrigens auch bei der Antragsannahme und der damit verbundenen Risikoprüfung im Falle von Vorerkrankungen!
Also, wenn ein „Ranking" z.B. die Finanzstärke eines Unternehmen im Vordergrund bewertet, dann fehlt es mir einfach an Objektivität gegenüber dem Leistungsszenarium!
Wichtigtuerei ist einfach fehl am Platze, denn das Produkt „Versicherung", egal in welchem Bereich, sollte grundsätzlich nach seinen Leistungsinhalten im Detail beurteilt werden... dass es das nicht tut, beweist doch die Zunahme an gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Nichtleistung!
Sylvia Navratil
zum Artikel: „Haltlose Spekulationen und einstweilige Verfügung“.




