Keine Angriffspunkte für Anwälte liefern

4.2.2021 – Eine Senkung des garantierten Rentenfaktors in laufenden Verträgen mittels Treuhänderverfahren muss als erforderlich und angemessen nachgewiesen werden. Da würde ein Treuhänder sich doch sehr wundern, wenn dann anschließend an seine Zustimmung der Versicherer feststellt, dass er durch die Senkung so viel Geld übrig hat, um damit die Überschüsse zu erhöhen.

Und gegebenenfalls würde sich das auch mancher betroffene Kunde fragen und mancher Rechtsanwalt anschließend vor Gericht in Frage stellen, ob die Senkung wirklich erforderlich war und der Treuhänder tatsächlich pflichtgemäß geprüft und danach erst zugestimmt hat.

Manchem Richter würde jedenfalls dann der Umstand, dass gleich nach der Senkung des Rentenfaktors die Überschussrenten erhöht wurden, genügen, um einer Klage dagegen nachzugehen und den Versicherer in der Darlegungs- und Beweislast zu sehen, die Erforderlichkeit der Senkung des Rentenfaktor nachzuweisen. Etwa, indem der Versicherer genau wie in zahlreichen Verfahren gegen Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung alle Berechnungs-Grundlagen, Statistiken und Begründungen, die er dem Treuhänder für dessen Zustimmung vorgelegt hat, dem Gericht einreicht, das dann zu deren Überprüfung einen versicherungs-mathematischen Sachverständigen beauftragt.

Bei Gericht weiß man nie vorher, was dann am Ende geurteilt wird. Vor dem Hintergrund ist es gut, vorsichtshalber sehr vage hinsichtlich der übrigen Auswirkungen zu bleiben, damit nicht Anwälte mehr aufgreifen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Achtung Fake-News”.

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