4.12.2007 – Seit Jahren vermitteln wir als kleines Maklerunternehmen auch Produkte der Swiss Life.
Wir sind, um es salopp auszudrücken, etwas irritiert welche Töne da aus der Schweiz herüberklingen.
Da glaubt der freie Makler doch, mit allen Hürden die die EU- Vermittlerrichtlinie mit sich bringt, dass irgendwo Licht am Ende des Tunnels für Kunden und Verbraucherschutz zu sehen sei.
Weit gefehlt!
Wenn schon ein Konzern, wie die Swiss Life, sich mit einem Strukturvertrieb einlässt, dann muss man sich schon nach der Ernsthaftigkeit bezüglich VVG- Reform und der VersVerm fragen.
Zum Thema Unabhängigkeit.
Auf der Internetseite des AWD lässt sich wie folgt entnehmen:"AWD ist als Vermittler von Versicherungsverträgen als Mehrfachagent (Versicherungsvertreter) gemäß §43 VVG i.V.m. §§ 84 ff. 92 HGB tätig".
Alles klar?
Anmerkung zum Schluss:"So rosig ist die Vergangenheit des AWD ja auch nicht".
Ein Beispiel von früher ist der Dreiländer- oder die Falk Fonds.
Wir haben damals den AWD auch nicht auf die Warnliste von Stiftung Warentest Abteilung Finanztest gesetzt, das war kein geringerer als Hermann- Josef Tenhagen (Chefredakteur) selber.
Wilfried Betz
zum Artikel: „AWD: Abhängig oder unabhängig?”.




