Im Insolvenzfall steht das ungeschmälerte Deckungskapital zur Verfügung

20.10.2026 – Ist das nicht sogar ein Vorteil? In Liechtenstein darf die Bafin demnach nicht die garantierte Leistung nach § 226 Absatz 5 VAG um fünf Prozent herabsetzen. Also steht im Insolvenzfall das ungeschmälerte Deckungskapital zur Verfügung, welches im Rahmen des Altersvorsorgedepot direkt auf einen anderen Anbieter übertragen werden darf.

Hans Hauser

Hans_Hauser@gmx.de

zum Artikel: Wer hinter dem Lebensversicherer von Trade Republic steht

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