22.7.2025 – Das Theater um die Honorarberatung hört wohl nie auf, weil der Branche der Mut zur klaren Regelung fehlt. Es geht ja auch tatsächlich um viel Geld und da hört die Freundschaft auf.
Wenn ein Honorarberater als solcher auftritt, sollte er die Lizenz (GewO) dazu haben und keine Provision nehmen. Wenn aber ein Vermittler als Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachvertreter oder Versicherungsmakler zu einer frisch gebackenen Witwe (80 Jahre alt) kommt und mindestens zwei Tage den Wust an Versicherungsverträgen ordnet und richtige Vorschläge zu fälligen Änderungen macht, darf er dann dafür ein Honorar nehmen?
Oder darf er nur auf neue Provisonen hoffen durch seine „Änderungsversicherungsvorschläge”. Und nun kommt auch noch die Keule der verbotenen Rechts- beziehungsweise Versicherungsberatung.
Der Kunde muss immer für seine Versicherung ein Honorar zahlen, ob man es Provision bei Vermittlern nennt oder wie bei Versicherungsberatern Honorar. Ferner gibt es den großen Wunsch nach reinem Service, siehe Beispiel.
Der Preis beziehungsweise die Kosten sollten immer vor Vertragsabschluss/Auftrag bekannt sein. Aber dazu fehlt der Branche der Mut und stellt sich weiter ins schlechte Licht. Schad.
P. S. Besserwissenden Juristen empfehle ich einen honorarfreien Tag in einem Altenheim bei der Klärung von Versicherungsfragen für Bewohner.
Heinrich Bockholt Prof.
zum Artikel: „Versicherungsberater wollen Vermittlern die „Honorarberatung“ verbieten”.




