Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

29.7.2002 – Die von Herrn Siebenhaar verbreiteten Unterlagen entsprechen nicht dem in Deutschland geltenden Recht.

Eine Übernahme in die Verhandlungen mit Versicherern unter Bezug auf deutsches Recht kann zu Frustrationen führen.

Jungen Maklern ist damit nicht geholfen. Für die Bemühungen von Herrn Siebenhaar gilt: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!“

Thomas Leithoff

Thomas.Leithoff@gmx.de

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 29.7.2002
Weitere Leserbriefe