30.4.2026 – Das neue Heft „Aktuar aktuell“ der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) wendet sich im Einführungsbeitrag „Pflichtversicherungen aus aktuarieller Sicht: Kalkulation und langfristige Stabilität“ klar gegen eine Wahlfreiheit bei Einheitsbeitrag:
„Gibt es mehrere Versicherer ..., kann eine Einheitsprämie hingegen zu einer negativen Risikoselektion führen. ... Aufgrund der freien Entscheidung ... können sich gute Risiken abwenden oder von vorneherein keine Police abschließen, beispielsweise junge, gesunde Personen, wenn sie aufgrund einer einheitlichen Prämie in der Krankenversicherung systematisch Beiträge über ihrem eigentlichen risikogerechten Niveau bezahlen müssten.
Zurück bleiben überproportional viele schlechte Risiken ... Der Versicherer muss im Gegenzug die Gesamtprämie und entsprechend den Einheitspreis anheben, wodurch erneut Versicherte mit tendenziell niedrigerem Risiko abspringen.
Diese Dynamik der negativen Risikoselektion mit einer Kostenspirale macht das Modell aktuariell instabil. Eine einheitliche Prämie ist unter Kontrahierungszwang des Versicherers und Freiwilligkeit der Versicherten daher in der Regel nicht tragfähig.“
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze die Wahlfreiheit einschränkt, hat sie vielleicht von den Aktuaren gelernt. Wer in der GKV wieder mehr Wahlfreiheit zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) will, hat Grundprinzipien der Aktuarswissenschaften nicht verstanden oder will vorsätzlich dagegen verstoßen und der GKV schaden.
Peter Schramm
zum Artikel: GKV-Reform „Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“




