Für die Steigerung sind die Versicherer selbst verantwortlich

23.6.2026 – Für die Steigerung sind die Versicherer selbst verantwortlich. Die technischen Möglichkeiten werden nicht dazu genutzt, um eine schnelle Regulierung zu erreichen, sondern um Aufwendungen zu senken.

So werden Kostenangebote automatisch an externe Dienstleister versandt, die dann nicht extra berechenbare Inklusivleistungen oder nicht belegte Marktpreise anwenden. Am besten gehen die Handwerker zu Fuß zur Baustelle.

Davon leben diese Dienstleister auf Kosten der Geschädigten sehr gut. Das Ergebnis wird ungeprüft an den Versicherungsnehmer weitergeleitet. Es gibt aber weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Regelung, dass Dienstleister des Versicherers die Schadenhöhe vorgeben.

Ersatzpflichtig sind zum Beispiel in der Sachversicherung in der Regel die notwendigen Reparaturkosten. Zur Vorschusspflicht nach § 83 VVG machte der Sachbearbeiter die Zahlung von Rechnungen ab, da ja dem Versicherungsnehmer bislang keine Aufwendungen entstanden sind.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: Ombudsfrau meldet explosionsartige Steigerung der Beschwerdezahl

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