24.4.2012 – Ich habe den Eindruck, dass unter den beteiligten Politikern, Verbraucherschützern und Vermittlern eine Begriffsverwirrung herrscht.
Ein Protokoll hält oder legt fest, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde (Wikipedia, Stand 24.04.2012). Das aber ist nicht gewollt, wie die Niederschriften der Vorlagen zum neuen VVG zeigen.
Gewollt ist eine Dokumentation. Laut Wikipedia (siehe oben) ist diese das Festhalten von Informationen in schriftlicher oder anderer dauerhafter Form. Den Beteiligten sollte es um den Inhalt gehen und nicht um irgendwelche Formalien.
Vielleicht erbarmt sich ein deutscher Richter und weist den Verantwortlichen den Weg aus der Sprachverwirrung.
Eberhard Julius Rüdiger
info@versicherungsmakler-ruediger.de
zum Artikel: „Beratungsprotokolle in der Kritik”.




