4.6.2026 – Auch Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherungen bieten eine Überschussbeteiligung. In einem Beitrag zu Indexpolicen schrieb die Franke und Bornberg GmbH beispielsweise: „Der Kunde wird bei Wahl einer Indexpolice nicht etwa schlechter gestellt als bei den anderen Varianten. Im Vergleich zu klassischen Rentenversicherungen mit Mindestverzinsung ergeben sich bei Indexpolicen durch die geringere Garantiezusage sogar Möglichkeiten, höhere Überschüsse zu erzielen.“
Dies betrifft explizit die Zinsüberschüsse. Doch alle Lebensversicherungen − auch rein Fondsgebundene − werden auch an Kosten- und Risikoüberschüssen beteiligt.
Was also ist hier mit „Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung“ genau gemeint? Solche mit Mindestverzinsung und wiederum verzinslichen Zinsüberschüssen? Oder auch die sogenannten fondsgebundenen Lebensversicherungen, wo Zinsüberschüsse aus dem klassischen Deckungskapital in Fondsanteile umgewandelt werden? Oder auch die, in denen wegen garantierter Mindestleistung oder eingeräumter Wahlmöglichkeit das Kapital zwischen Fonds und klassischem Deckungskapital mit Zinsüberschuss flexibel aufgeteilt wird?
Die Trennung in „Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung, Fonds- und indexgebundene Policen“ wird der Vielfalt der Produktgestaltung der Lebensversicherung wohl kaum gerecht. So vereinfacht ermöglicht sie für viele Produkte gar keine klare Zuordnung. Es bleibt damit völlig unklar, was denn gemeint sein könnte.
Peter Schramm
zum Artikel: Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung: Das sind die größten Anbieter




