1.9.2009 – Die Äußerungen zur Rentenversicherung als Vorsorgeinstrument mögen dahinstehen. Tatsache ist jedoch, dass ein Makler im Falle einer Honorarberatung auch einen Honoraranspruch erwirbt, wenn er eine alternative Geldanlage empfiehlt und vermittelt.
Natürlich müsste das Beratungshonorar auch in die Rendite anderer Anlagen einkalkuliert werden – insoweit ist der Artikel im Versicherungsjournal durchaus richtig.
Meine Hausbank hat bereits vor zehn Jahren eine Kundebefragung durchgeführt und die Bereitschaft untersucht, Provisionen durch Beratungshonorare zu ersetzen. Das Ergebnis war wohl ernüchternd.
Thorsten Cramer
zum Artikel: „Versicherungsberater würde abraten”.




