Entwicklungen und Fälle, an die noch keiner gedacht hat

18.6.2021 – Wie soll denn ein Versicherungsmakler ein Produkt richtig erklären können, wenn er alle die möglichen Entwicklungen und Fallgestaltungen, an die noch keiner gedacht hat, dabei gar nicht berücksichtigen kann?

Es sind doch großenteils Zufälligkeiten der Wortwahl in den Bedingungen, die ganz unbeabsichtigt dazu führen, dass ein Versicherer zahlen muss oder auch nicht. Und ebenso Zufälligkeiten in der Ausgestaltung von Betriebsschließungen, die dabei zu berücksichtigen sind, ob den überhaupt eine Betriebsschließung vorliegt oder eine teilweise Öffnung dies ausschließt.

Hätte man etwa behördlich allen Gästen den Besuch einer Gaststätte verboten statt den Gaststätten, sie zu bewirten, dann würden Richter gegebenenfalls nach den Bedingungen nicht mal ansatzweise eine Schließung des Betriebes erkennen.

So erst recht würden doch Zufälligkeiten der Wortwahl des Maklers greifen, wenn dieser mit einfachen Worten bei der Vermittlung erklärt hat, wann die Betriebschließungs-Versicherung leistet. Er könnte etwa mit guten Willen, aber leichtsinnigerweise gesagt haben „Die BSV zahlt zum Beispiel, wenn Ihr Betrieb wegen einer Infektionsgefahr geschlossen wird.”

Ob er dann aber haftet, weil das ja gegebenenfalls gar nicht der Fall ist, dürfte doch sehr fraglich sein. Schließlich muss man stets damit rechnen, dass es bei der Leistungspflicht bei Versicherungen zahlreiche Einschränkungen gibt. Es ist schlicht unmöglich, Produkte voll zu verstehen, die auch Fälle regeln, an die noch gar niemand gedacht hat.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Versicherungsmakler haben nur Rechtsanwälte empfohlen”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 18.6.2021
Weitere Leserbriefe