Einschluss der „Unbenannten Gefahren” hätte hier eine Lösung geboten

8.8.2023 – Der Einschluss der „Unbenannten Gefahren” hätte hier gegen „relativ kleines Geld” eine Lösung geboten.

Das heißz, jeder Kunden- und Qualitäts-orientierte Makler sollte dringend in alle Hausrat-, Betriebsinhalt- und Gebäudeversicherungen den Baustein „Unbenannte Gefahren” miteinschließen beziehungsweise nachversichern.

Heinz-Jürgen Busch

busch@b-i.de

zum Artikel: „Wassereintritt verursacht 15.000 Euro Schaden – Versicherer will trotz Zusatzdeckung nicht zahlen”.

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