8.8.2023 – Der Einschluss der „Unbenannten Gefahren” hätte hier gegen „relativ kleines Geld” eine Lösung geboten.
Das heißz, jeder Kunden- und Qualitäts-orientierte Makler sollte dringend in alle Hausrat-, Betriebsinhalt- und Gebäudeversicherungen den Baustein „Unbenannte Gefahren” miteinschließen beziehungsweise nachversichern.
Heinz-Jürgen Busch
zum Artikel: „Wassereintritt verursacht 15.000 Euro Schaden – Versicherer will trotz Zusatzdeckung nicht zahlen”.




