19.5.2026 – Alle drei Spitzenreiter verfügen nicht über die Vertragsdefinition der Marktgarantieklausel „Best-Leistungs-Garantie“.
Stellen Sie doch den Verbrauchern (und um diese geht es) doch mal einige Leistungsfragen aus den nahezu 100 Seiten Bedingungswerk. Die Antworten gleichen einem Versicherungs-Bedingungs-Fachlich-Geistigem-Vakuum.
Das erlebe ich schon seit dem 1. Mai 1983. Die Menschen sollten sich immer nur zu den Dingen äußern, die sie auch fachlich geistig beherrschen. Es ist ein Leichtes, die Bedingungen der drei Spitzenreiter auseinanderzunehmen. Leider fehlt noch Wohngebäude. Mit Muffenversatz und Wurzeldurchwuchs.
Gerhard Göddecke
zum Artikel: Diese Versicherer und Finanzvertriebe haben aus Verbrauchersicht die besten Produkte




