10.8.2004 – Natürlich kann bei einer bestehenden Lebensversicherung ein sogenannter Versicherungsnehmerwechsel vorgenommen werden.
Es bleibt aber die Frage, ob hier nicht ein „Umgehungstatbestand" vorliegt, um Leistungen ungekürzt zu erhalten.
Peter A. Bombe
zum Artikel:„Den Staat austricksen”.




