Ein Fall für die Gerichte?

10.8.2004 – Natürlich kann bei einer bestehenden Lebensversicherung ein sogenannter Versicherungsnehmerwechsel  vorgenommen werden.

Es bleibt aber die Frage, ob hier nicht ein „Umgehungstatbestand" vorliegt, um Leistungen ungekürzt zu erhalten.

Peter A. Bombe

pab.ulm@web.de

zum Artikel:„Den Staat austricksen”.

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