Eigenanteil über Alterseinkünfte und Vermögen absichern

24.7.2025 – Wer etwa über 2.000 Euro Alterseinkünfte hat und dazu übliches Vermögen von etwa 60.000 Euro kann sich diesen Eigenanteil für stationäre Pflege noch gut für mehrere Jahre leisten. Später und von Beginn an bei den finanziell schlecht Gestellten leistet die Sozialhilfe das Fehlende als „Hilfe zur Pflege”. Nach Bedarfsprüfung und unter Herbeiziehung besser gestellter Unterhaltsverpflichteter.

Das ist sinnvoll, weil so die Beitragszahler inklusive Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten in der Pflegeversicherung entlastet werden und der Steuerzahler hinsichtlich der Sozialhilfe.

Das könnte man sicher noch optimieren, indem etwa zunächst die Bessergestellten noch einen Soli-Zuschlag auf den Eigenanteil zahlen, mit dem dieser bei denen vermindert wird, die ihn sich nicht mehr leisten können. Stattdessen die Beiträge in der Pflegeversicherung zu erhöhen, wäre nicht generationengerecht, weil es unfair die Jüngeren mit den Kosten für die Boomer-Generation belasten würde.

Der Vorschlag des DIW für einen „Boomer-Soli” als Sonderabgabe auf höhere Alterseinkünfte zur Aufstockung bei denen mit geringeren Renten könnte natürlich auch dazu beitragen, dass mehr derjenigen mit etwas knapperen Alterseinkünften und weniger Vermögen den Eigenanteil länger zahlen können und damit die Sozialhilfe weniger belasten. Da der Vorschlag des DIW letztlich eine Diskussion über die faire Belastung mit den Kosten der Boomer-Generation „lostreten” will, sollten weitere Lösungen erwogen werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Stationäre Pflege: Eigenanteil in den meisten Regionen über 3.000 Euro”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 24.7.2025
Weitere Leserbriefe