Ehe besser für das Kind als nichteheliche Lebensgemeinschaft?

1.3.2007 – Das Bundesverfassungsgericht schreibt: „Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Ehe als eine auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft, in der die Partner für einander Verantwortung tragen“.

Deshalb kann sie, nach Meinung des Gerichts nicht mit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft verglichen werden. Denn hier wird die Verantwortung nur freiwillig wahrgenommen.

Wo liegt die Verantwortung, wenn man sich dann jederzeit scheiden lassen kann? Man bedenke, dass es ebenso viele nichtverheiratete Paare gibt, die eine wesentlich höhere „freiwillige" Verantwortung tragen als verheiratete Paare.

Weiterhin: „Auch wegen des besonderen rechtlichen Rahmens darf der Gesetzgeber die Ehe als eine Lebensbasis für das Kind ansehen, in welcher dem Kindeswohlbehagen mehr Rechnung getragen wird, als in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so das Gericht“.

Ich halte gerade diese Auffassung als nicht bewiesen. Es gibt zerrüttete Ehen, in denen Kinder entscheiden müssen, ob Sie Tritte vom besoffenen Vater oder Schläge der unter Drogen stehenden Mutter bekommen.

Eine Ehe macht keine bessere Erziehung oder Kinderbehandlung, die zu mehr Kindeswohlbehagen führt.

Marc Bachmann

Marc@Freefly.de

zum Artikel: „Ist die Bevorzugung Verheirateter verfassungswidrig?”.

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