Die PKV hat also recht

17.8.2020 – Aha, die private Krankenversicherung hat also recht. Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen darf weiterhin Beiträge zum „Krankengeld” bei Rentenzahlung einbehalten – auch ohne Anspruch auf Krankengeld. Begründung: Weil ältere Menschen öfter krank werden und öfter zum Arzt gehen. Na, das verstehe doch, wer will.

Doris Dübbert

dorisduebbert@gmail.com

zum Artikel: „Krankentagegeld trotz laufender Rentenzahlung?”.

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