17.8.2020 – Aha, die private Krankenversicherung hat also recht. Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen darf weiterhin Beiträge zum „Krankengeld” bei Rentenzahlung einbehalten – auch ohne Anspruch auf Krankengeld. Begründung: Weil ältere Menschen öfter krank werden und öfter zum Arzt gehen. Na, das verstehe doch, wer will.
Doris Dübbert
zum Artikel: „Krankentagegeld trotz laufender Rentenzahlung?”.




