Die Gerechtigkeits-Trennlinie verläuft bereits innerhalb der PKV

24.9.2026 – Das „Gerechtigkeitsproblem“ bei der Terminvergabe besteht nicht einfach nur zwischen GKV und PKV. Sondern ebenso zwischen normalen Privatversicherten und solchen im Basistarif der PKV auf dem Niveau der GKV.

Wer als Basistarif-Versicherter online einen dann frühzeitigeren Arzttermin mit der formal richtigen Angabe als Privatversicherter bucht, erlebt in der Praxis eine Überraschung. Der Arzt wird nämlich zu vollen Privatsätzen abrechnen oder die Behandlung trotz frühem Termin verweigern. Ohnehin sind nur Kassenärzte dazu verpflichtet.

Es wird Versicherten im Basistarif der PKV daher empfohlen, bei der Onlinebuchung den formal falschen, aber in der Wirkung richtigen Status als gesetzlich Versicherter anzugeben, mit entsprechend späterem Termin und nur beim korrekten Kassenarzt.

Die Gerechtigkeits-Trennlinie verläuft also gar nicht zwischen GKV und PKV, sondern bereits innerhalb der PKV zwischen besser und schlechter Versicherten, je nach Niveau.

Es gab in der politischen Debatte im Vorfeld des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vor 2009 unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt weitreichendere Überlegungen für ein Modulsystem mit Basistarif für alle in der PKV. In der frühen politischen Konzeptphase der großen Koalition stand die Idee im Raum, die PKV-Landschaft radikal zu standardisieren: Jeder private Krankenversicherer hätte verpflichtet werden sollen, den Basistarif für alle zu führen, auf dem Leistungsniveau der GKV.

Auf dieses gesetzlich fixierte Fundament für alle PKV-Versicherten sollten die PKV-Unternehmen dann Zusatztarife (wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Privathonorare, höhere Zahnersatz-Erstattung) anbieten können. Ebenso wie ja auch heute für GKV-Versicherte. Dann wäre es derzeit noch augenfälliger, dass die Trennlinie bei der Terminvergabe auch für alle PKV-Versicherten genau wie für die GKV gilt, je nach eventuellem Schutz über den Basistarif hinaus.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: Wo ist denn im dualen System ein Gerechtigkeitsproblem?

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