14.9.2026 – Da ist er wieder der von der (linken) Politik viel bemühte „Fehlanreiz“. Der ist in den letzten Jahren immer bemüht worden, wenn es darum ging die Courtage/Provision des Vermittlers zu kürzen und/oder die Haftzeit zu verlängern.
Bei Haftzeiten von über fünf Jahren haftet der Vermittler letztlich für die Lebensführung des Kunden, nicht die Arbeitsqualität in der Vermittlung. Egal, den Versicherer freut‘s, kann er über die Rückforderung der Provision doch seine Bilanz verbessern.
Bei keiner Kürzung der Vergütung des Vermittlers wurde das Produkt für den Kunden günstiger. So ein Zufall aber auch. Nun soll also nur noch eine kümmerliche laufende Provision ausgeschüttet werden oder eine sofort gezahlte mit irren Haftungszeiten unattraktiv gemacht werden. Und wenn das passiert ist, wette ich: Dann wird versucht, die ungeförderten Produkte in Richtung laufende Provision zu bewegen. Der Tod der Abschlussprovision durch die Hintertür.
Eine Frage stellen die Politik und die Bafin allerdings seit Jahren konsequent nicht: Wer sich als Vermittler das noch alles antun soll? Es stellt sich die Frage nach den Effekten der Regulierung durch den Staat. Nur 6,6 Prozent der Vermittler sind jünger als 35 Jahre. GRV-Pflicht für Neueinsteiger. Das tut sich als Einzelunternehmer keiner mehr an. Die Rückkehr der Vertriebsangestellten?
Volker Dölling
volker.doelling@vero-assekuranzmakler.de
zum Artikel: Neue geförderte Altersvorsorge: Drohen längere Stornohaftungszeiten?




