7.4.2026 – Die Verschiebung des Rentenbeginns der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung bis auf Alter 85 ergibt starke Steigerungen der Bruttorente und erst recht der Nettorente nach Steuern. Man muss es sich allerdings leisten können, auf die - weit niedrigere - Rente daraus ab Alter 67 bis Alter 84 zu verzichten.
Dies wird künftig erleichtert, wenn Riester-Versicherte von der niedrigen lebenslangen Riester-Rente in einen nur bis Alter 85 laufenden Auszahlplan mit weit höheren Auszahlungen wechseln. Die Mehrleistungen könnten dann sogar zusätzlich in eine private fondsgebundene Rentenversicherung mit Rentenbeginn im Alter 85 investiert werden.
Da die Riester-Rente voll zu versteuern wäre, ergeben sich nach Steuern weitere Vorteile aus diesem Wechsel. Und das in einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung enthaltene Kapital kann sogar bis Rentenbeginn im Alter 85 vollständig vererbt werden, während bei der Riester-Rente allenfalls eine die Rente nochmals mindernde Rentengarantiezeit möglich ist, die meist lange vor Alter 85 endet.
So ist auch dem gedient, der die niedrige lebenslange Riester-Rente wegen seiner gering eingeschätzten Lebenserwartung kritisch sieht, aber dem „Rest-Risiko“ längeren Lebens doch vorbeugen will.
Peter Schramm
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